Markthalle

Öffnungszeiten
Mo–Fr 04.15 – 10.00 Uhr
Sa 04.15 – 07.00 Uhr
Weitere Öffnungszeiten

Zürcher Engros Markthalle AG

Telefon
+41 44 444 20 30

Email
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Adresse
Zürcher Engros Markthalle AG
Aargauerstrasse 1
8048 Zürich

Öffnungszeiten
Mo–Fr 07.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr


Einkäufer

Einkäufer

Sind Sie im Früchte- oder Gemüsehandel tätig? Oder in der Gastronomie? Dann ist der Zürcher Engrosmarkt genau die richtige Adresse für Sie. So werden Sie Einkäufer im Zürcher Engrosmarkt: Einfach anmelden und Sie erhalten eine Zutrittsberechtigung, dank der Sie ohne weitere Formalitäten im Zürcher Engrosmarkt einkaufen können.

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Anmeldung ausfüllen und Handelsregister-Auszug oder Mietvertrags-Kopie Ihrer Geschäftsliegenschaft senden:

Zürcher Engros Markthalle AG
Aargauerstrasse 1
8048 Zürich

Fax +41 44 444 20 39
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Die Jahresgebühr beträgt CHF 30.– und auf die Zutrittskarte erheben wir ein Depot von CHF 40.– (Weitbereichsleser für Windschutzscheibe).
Gegen die Versandpauschale von CHF 5.– (zzgl. Depot Karte) senden wir Ihnen die Zutrittskarte auch gerne per Post.

Unsere Postcheckkonto-Nummer lautet:
CH15 0900 0000 8001 3881 1 (80-13881-1)

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Zutritt

Um reibungslose Abläufe und bestmögliche Sicherheit und Ordnung auf dem Areal des Zürcher Engrosmarktes zu gewährleisten, werden alle Zufahrten zum Engrosmarkt mit Ein- und Ausfahrtsschranken geregelt und elektronisch erfasst. Es gibt zwei Zufahrtsvarianten:

Zufahrten für Einkäufer.

Diese erhalten auf Bestellung einen Badge für die freie Zufahrt rund ums Jahr.

Zufahrten für Kurzzeitbesucher.

Diese lösen ein Einzelticket, das wie in einem Parkhaus vor der Ausfahrt zu bezahlen ist.

FAQ

Warum braucht es beim Zürcher Engrosmarkt ein Zutrittssystem?
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Von Gesetzes wegen ist der Engrosmarkt ein geschlossener Markt. Der Gesetzgeber verlangt, dies auf geeignete Art sicherzustellen. Das heisst auch, die heutigen technischen Möglichkeiten zu nutzen. Deshalb ein elektronisches Zutrittssystem. 

Zusätzlich gibt es noch weitere wichtige Gründe: Vor der Einführung des Zutrittssystems waren zunehmend unberechtigte Personen und Fahrzeuge auf dem Areal anzutreffen. Auch wurde oft Ware deponiert, welche die Betriebsabläufe behinderte. Dies zum Nachteil der Mieter und Kunden. 

Das Zutrittssystem allein wird zwar die Einhaltung der Marktordnung nicht durchsetzen, doch haben wenigstens nur noch die Berechtigten zu den vereinbarten Konditionen Zutritt. 

Besucher entrichten gerechterweise ihren Obulus an die allgemeinen Kosten. Kontrollen vor Ort sind deshalb auch in Zukunft nicht zu umgehen, und Bussen werden wohl auch in Zukunft ausgesprochen werden müssen.

Wie funktioniert das Zutrittssystem?
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Alle Berechtigten, also Einkäufer und Mieter, erhalten gegen eine Gebühr einen Badge, mit dem sie ohne weitere Formalitäten auf das Areal gelangen.

Was mache ich, wenn ich keine Zutrittsberechtigung besitze?
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Dann benutzen Sie die Einfahrt 1 (rund um die Uhr möglich) und lösen ein Ticket. Die für Ihren Aufenthalt aufgelaufenen Kosten können Sie dann vor der Ausfahrt bezahlen. Die Kasse befindet sich klar gekennzeichnet am Westende auf der Rampe, gleich bei der Treppe. Akzeptiert werden CHF und Euro in Münzen sowie die gängigen Debit- und Kredit-Karten.

Was kostet der Aufenthalt auf dem Areal des Engrosmarktes?
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Einkäufer bezahlen pro Firma eine Jahresgebühr von CHF 30.– sowie ein Depot für den Badge oder die Weitbereichsleser-Karte. Besucher und Lieferanten bezahlen nach Aufenthaltsdauer (siehe Tarifliste).

Müssen auch einmalige Marktbesucher bezahlen?
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Ja. Auch Besucher leisten ihren Beitrag an die Ordnung im Markt und bezahlen eine Benützungsgebühr.

Wozu dienen die Weitbereichskarte und der Badge?
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Auf dieser wird Ihre Nutzungsvereinbarung mit dem Engrosmarkt gespeichert. Als Beispiel: Sie sind Einkäufer oder Infrastrukturbenützer. Beim Vorhalten dieser Karte erkennt das System, dass Sie beim Engrosmarkt registriert sind, die Schranke geht auf. Sie können sich nun zu den vereinbarten Kosten und Bedingungen auf dem Areal aufhalten.

Wieso müssen auch Lieferanten bezahlen?
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Auch die Lieferanten profitieren von der modernen, benützerfreundlichen Infrastruktur des Zürcher Engrosmarktes. Dank diesen günstigen Rahmenbedingungen können Sie ihr Geschäft effizient und schlank abwickeln.

Mit ihrer Gebühr leisten sie einen wertvollen und nötigen Beitrag an den Unterhalt und die fortlaufende Erneuerung unserer Anlagen – und gleichzeitig profitieren sie davon.

Der Grundsatz «Alle Benützer finanzieren die von ihnen benützte Infrastruktur mit» gilt auch bei den meisten europäischen Grossmärkten.

Es entsteht ein Stau vor der Ein-/Ausfahrt. Was nun?
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Ruhe bewahren. Dank der schnellen Barrierengeräte ist ein Stau schnell behoben. Wichtig: Halten Sie Ihren Badge bereit, so müssen Sie ihn nicht noch kurz vor der Schranke suchen.

Ich habe das Ausfahrtsticket bezahlt. Wie lange habe ich Zeit, das Areal zu verlassen?
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Das Ausfahrtsticket ist 10 Minuten gültig.

Ich finde mein Ticket nicht mehr. Was nun?
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Die Gebühr beträgt in diesem Fall leider 50 Franken. Im Vergleich zu anderen Parking- oder Arealbenützungsanlagen ist dies jedoch günstig.

Ich stehe zuvorderst in der Einfahrts-Schlange und die Barriere öffnet nicht, weil der Badge oder die Weitbereichskarte fehlt oder nicht funktioniert. Öffnet mir das Marktpersonal die Einfahrt?
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Unsere Badge- und Weitbereichsleser sind Geräte der neuesten Generation und funktionieren zuverlässig. Falls aus irgendeinem Grund die Einfahrt trotzdem nicht möglich ist, benutzen Sie dieses eine Mal die Ticket-Station.

Wie überall sind auch auf dem Engrosmarkt Regeln zu beachten. Wer keinen Badge oder keine Weitbereichskarte zur Hand hat, fährt über die Ticket-Station ein. Schranken werden vom Marktpersonal nur in Notfällen geöffnet.

Wenn also jemand den Badge oder die Weitbereichskarte vergessen hat oder keine besitzt, ist das kein Notfall. Man reiht sich in diesem Fall (bei Stau wohl zum Ärger aller nachfolgenden Lenker) halt im Nachhinein neu vor der Ticket-Station ein – und denkt das nächste Mal daran, die Karte mitzunehmen.

Bei Vorweisen der Karte und des Ticket-Quittungsbelegs auf der Geschäftsstelle des Zürcher Engrosmarktes wird der bezahlte Ticketbetrag (sofern berechtigt) zurückerstattet.

Ich stehe direkt vor der Ausfahrtsschranke, finde aber mein gültiges Ticket, meinen Badge oder meine Weitbereichskarte nicht mehr, oder die Karte funktioniert nicht.
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Unsere Badge- und Weitbereichsleser sind Geräte der neusten Generation. Sie funktionieren zuverlässig. Aber Achtung: Es kann nur mit einem Badge oder einer Weitbereichskarte ausgefahren werden, die auch ordnungsgemäss für die Einfahrt verwendet wurde.

In jeder Schranken-Säule ist eine Gegensprechanlage montiert. Beim Drücken des Knopfes tritt man rund um die Uhr mit dem zuständigen Personal in Verbindung, das die nötigen Schritte einleitet.

Generell wird dieser Fall wie ein verlorenes Ticket geregelt: Gegen Abgabe von CHF 50.– darf ausgefahren werden.

Badge- oder Weitbereichskarten-Inhaber können den Betrag unter Kontaktaufnahme mit unserer Geschäftsstelle und unter Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr und einer Anteilgebühr für den Aufenthalt abrechnen.

Es ist ein Notfall. Was nun?
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In jeder Schranken-Säule ist eine Gegensprechanlage montiert. Beim Drücken des Knopfes tritt man rund um die Uhr mit dem zuständigen Personal in Verbindung, das die nötigen Schritte einleiten wird.

Ist meine Sicherheit und der Datenschutz gewährleistet?
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Das Zutrittssystem ist, nebst der Gegensprechanlage, mit einer modernen Video-Aufzeichnungsanlage ausgerüstet. So können beispielsweise Schadenverursacher ermittelt werden. Selbstverständlich werden die Datenschutzgesetze eingehalten. Sie finden deren Inhalt hier:

Haben Sie weitere Fragen?
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Rufen Sie uns einfach an: Telefon +41 44 444 20 30.

Oder schreiben Sie uns: Bitte Javascript aktivieren!

Die FAQ-Liste/Frage-Antwort-Liste wird laufend ergänzt. Wir wünschen Ihnen einen frischen, bunten und erfolgreichen Aufenthalt in unserem Zürcher Engrosmarkt.